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Abasaglar® – richtige Rezeptbelieferung mit dem Rabattarzneimittel

Abasaglar® (Wirkstoff Insulin glargin) ist ein analoges Basalinsulin, das zur Behandlung von Diabetes mellitus (Typ 1 + 2) bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren indiziert ist.

Rabattverträge mit allen Krankenkassen

Die Erstattungsfähigkeit von Abasaglar® ist durch Rabattverträge mit allen Krankenkassen sichergestellt. Das hat zur Folge, dass z. B. ausgehend von einer Importverordnung auf das rabattierte Originalarzneimittel ausgetauscht werden muss – übrigens auch dann, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat! Ein Austausch auf das Rabattarzneimittel Abasaglar® darf hingegen nicht vorgenommen werden, wenn der Arzt ein wirkstoffgleiches Insulinpräparat eines anderen Herstellers verordnet hat, da derzeit keines dieser Insuline die nötigen Aut-idem-Kriterien für einen Austausch erfüllt. Für die Abgabe von Absaglar® ist dann eine eindeutige Verordnung bzw. eine Rezeptänderung erforderlich.

Praxisbeispiel

In der Apotheke wird folgendes Rezept vorgelegt (Krankenkasse Techniker Krankenkasse, IK 100177504):

Da Original und Import als „das Gleiche“ gelten, muss auch bei einer eindeutigen Importverordnung vorrangig das rabattierte Original abgegeben werden. Das gilt auch dann, wenn der Arzt zusätzlich das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat. Dieses Vorgehen wurde u. a. mit der Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages klar geregelt, der seit 01. Juni 2016 gültig ist.

Richtige Abgabe

Beim vorliegenden Kostenträger ist nur das Original Abasaglar® Rabattarzneimittel (siehe Abbildung, Kennzeichen %), so dass dieses auch ausgehend von einer Importverordnung abgegeben werden muss.

Service: Abgabehilfe zu Abasaglar®

Informationen zum neuen KwikPen, der seit Mitte August im Handel ist, und wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktualisierten Abasaglar®-Abgabehilfe.

» Abasaglar®-Abgabehilfe

» Fachinformation

Weitere Informationen unter www.abasaglar.de