In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Mehrfachverordnung: Hat eine der Gesamtmenge entsprechende Packung Vorrang?“
Frage:
Wir haben folgendes Problem: Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK-Plus über 2 x Capecitabin Medac 150 mg 60 St. N2 vor. Laut PackungsV dürfen wir die Menge ja nicht stückeln. Eine Packung mit 120 Stück (= N3) ist zwar von Hexal im Handel, Medac ist allerdings Rabattpartner der AOK. Welche Abgabe wäre hier richtig?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Für die Beantwortung Ihrer Frage ist ein Blick in die Packungsgrößenverordnung erforderlich. Demnach gelten für Capecitabin …
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