Sicherheit für Ihre Madopar®-Patienten mittels Pharmazeutischer Bedenken
Bei Madopar® handelt es sich um ein Antiparkinsonmittel mit der Wirkstoffkombination Levodopa/Benserazid. Neben Hartkapseln und Tabletten sind lösliche Tabletten und Retardkapseln verfügbar.
Die löslichen Tabletten (Madopar® LT) sind insbesondere geeignet zur Behandlung von Patienten, die morgens auf einen schnellen Wirkeintritt angewiesen sind oder unter Schluckbeschwerden leiden.
Die Retardkapseln (Madopar® Depot) dienen sowohl zur Überbrückung längerer Einnahmepausen als auch als Zusatzbehandlung von Morbus Parkinson bei Patienten, die bereits Levodopa in Kombination mit einem Decarboxylasehemmer erhalten. Die Kombination von löslicher Tablette und Retardkapsel hat sich im Alltag bereits bewährt.
Die medikamentöse Behandlung bei Morbus Parkinson gestaltet sich schwierig. Bei der Einstellung müssen Aspekte wie Krankheitsstadium, Polymedikation, individuelles Ansprechen, Unverträglichkeiten und Wirkungsfluktuationen berücksichtigt werden. Daher benötigen die Betroffenen eine sehr individuell ausgerichtete medikamentöse Therapie.
Austausch auf einen Rabattartikel kann den Therapieerfolg gefährden
Eine Substitution auf eine andere Formulierung oder Darreichungsform kann den Therapieerfolg aus verschiedenen Gründen gefährden:
- Zulässige Abweichungen in der Bioverfügbarkeit können bei Wirkstoffen mit geringer therapeutischer Breite zu kritischen Veränderungen des Blutspiegels und damit zu einer unzureichenden Wirkung oder stärkeren Nebenwirkungen führen.
- Bei älteren, multimorbiden Patienten kann ein Präparatewechsel auch die Wirkung sowie Neben- und Wechselwirkungen der Begleitmedikation verändern.
- Zusätzlich kann die Therapietreue z. B. aufgrund einer Verunsicherung des Patienten oder eines Verwechselns der Medikamente gefährdet sein.
- Begleitsymptome (z. B. Schluckbeschwerden) können die Einnahme bestimmter Darreichungsformen (z. B. LT = Lösliche Tablette) erforderlich machen.
Den Austausch mittels Pharmazeutischer Bedenken verhindern
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Bestehen bei einer Madopar®-Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz Bedenken bezüglich einer Substitution gegen ein Rabattarzneimittel, können Pharmazeutische Bedenken angewendet werden. Dabei ist die jeweilige individuelle Begründung inklusive Unterschrift und Datum zusätzlich zur Sonder-PZN 02567024 und dem Faktor „6“ auf dem Rezept zu vermerken. Ist die Dokumentation vollständig auf der Verordnung aufgebracht, so hat die Apotheke keine Retaxation zu befürchten.
Weitere Informationen zu Madopar® bietet ein aktueller Beratungsleitfaden, der zum kostenlosen Download bereitsteht.
» Beratungsleitfaden Madopar®
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