Zuzahlung, Mehrkosten – Regelungen bei GKV-unabhängigen Kostenträgern

Neben den gesetzlichen Krankenkassen gibt auch noch andere Kostenträger, wie z. B. die Bundeswehr, Polizei oder Berufsgenossenschaften (BG).

Bei welchen dieser GKV-unabhängigen Kostenträger fallen Zuzahlungen bzw. Mehrkosten für Arzneimittel an? Eine tabellarische Übersicht zeigt die Regelungen auf einen Blick.

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