Zuzahlung, Mehrkosten – Regelungen bei GKV-unabhängigen KostenträgernNeben den gesetzlichen Krankenkassen gibt auch noch andere Kostenträger, wie z. B. die Bundeswehr, Polizei oder Berufsgenossenschaften (BG). Bei welchen dieser GKV-unabhängigen Kostenträger fallen Zuzahlungen bzw. Mehrkosten für Arzneimittel an? Eine tabellarische Übersicht zeigt die Regelungen auf einen Blick. |