In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Akzeptieren Krankenkassen „Sic!“ als besonderen ärztlichen Vermerk?“
Frage:
Wird statt der Formulierung „Menge ärztlich begründet“ auch „sic!“ von den Krankenkassen akzeptiert?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Der lateinische Ausdruck „sic!“ bedeutet „So!“. Dies ist ebenso wie ein Ausrufezeichen allein oder der Vermerk „Menge ärztlich begründet“ als besonderer Vermerk im Sinne von § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag zu werten. Eine genaue Definition …
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