AOK erkennt handschriftliche ärztl. Mengenergänzung nicht an

Zum 01. Juni 2016 haben sich Apotheken und GKV-Kassen auf eine Neufassung des § 3 Rahmenvertrag im Sinne des gesetzlich gebotenen Schiedsverfahrens geeinigt.
Viele Regelungen dieser neuen Vereinbarung sind absichtlich noch nicht im Detail ausformuliert, um auch weiterhin ergänzende Regelungen in regionalen Verträgen zu ermöglichen.
Dennoch war es bekundete Absicht beider Vertragsparteien …

» Lesen Sie hier weiter!