Industrie Newsletter
Mittwoch, 12. Oktober 2016
   
     DAP informiert
   

Ersatzkassen: 55 %-Quote für Blutzuckerteststreifen

Seit dem 01. Oktober 2016 ist eine neue Quote für die Abgabe preisgünstiger Teststreifen bei Ersatzkassen in Kraft: die Quote wurde von 50 % auf 55 % angehoben. Somit müssen Apotheken ab sofort bei 55 % der verordneten Teststreifen-Packungen à 50 Stück Teststreifen der Preisgruppe B auswählen und abgeben. Zur Preisgruppe B zählen z. B. folgende Teststreifen:

  • Accu-Chek® Aviva
  • Contour® Next
  • GlucoMen®
  • OneTouch®

Eine aktuelle Übersicht der preisgünstigen Teststreifen findet sich in Anlage 4 des vdek-Arzneiversorgungsvertrags

Wie kann die Abgabe Ihrer Blutzuckerteststreifen gesichert werden?

DAP bietet gezielte Kommunikationsmaßnahmen an, um die Abgabe Ihrer Blutzuckermessgeräte und Teststreifen in der Apotheke zu unterstützen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter info@dapgruppe.de.

   
     Apotheken-Umfrage: Ergebnis
   

Kostenlose Versorgung mit Blutzuckermessgeräten:
Apotheke hat die „Nase vorn“

Seitdem im Juni das sogenannte Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten ist, herrscht eine gewisse Unsicherheit bezüglich der kostenlosen Abgabe von Blutzuckermessgeräten. Vor diesem Hintergrund hat DAP über 600 Apothekenmitarbeiter gefragt, welche Erfahrung sie seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben.

Auf die Frage, über welchen Weg Patienten ihre Blutzuckermessgeräte seit Inkrafttreten des Gesetzes in der Regel erhalten, gaben 43,5 % der Umfrageteilnehmer an, dass die Mehrheit der Patienten ihre Geräte kostenlos in der Apotheke oder im Diabetesfachhandel bekommt (s. Abb.). Nur ein Viertel der Teilnehmer geht davon aus, dass die meisten Patienten ihre Blutzuckermessgeräte auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch kostenlos in der Arztpraxis erhalten.

» zum vollständigen Beitrag

   
     Round-Table-Diskussion
   

Wird die Substitutionsausschlussliste erweitert?

In einer Round-Table-Diskussion, veranstaltet vom House of Pharma & Healthcare und der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) am 08. September am Campus Westend der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wurde über die Austauschbarkeit von komplex zusammengesetzten Arzneistoffen (NBCDs) diskutiert.

NBCDs (Non-biological complex drugs) sind Wirkstoffe, die, wie der Name schon sagt, nicht zu den Biologicals zählen, aber aufgrund ihrer Komplexität auch nicht zu den klassisch chemisch definierten Arzneistoffen gerechnet werden können. Ebenso wie bei den Biologicals spielt bei NBCDs ein detailliert spezifizierter Herstellungsprozess eine zentrale Rolle, so dass abweichende Herstellungsverfahren nur zu ähnlichen, aber nicht wirkstoffgleichen Präparaten führen können. Eine Substitution auf Nachahmerprodukte (Generika) ist also vor diesem Hintergrund als kritisch zu betrachten.

Unter den Teilnehmern des Round-Table befanden sich Experten aus der Hochschule und der Industrie sowie Vertreter der Behörden, der Apotheker und Ärzteschaft.

» Ein Statement zu der Veranstaltung können Sie hier downloaden

   
     Aktuell
   

Der DAP Dialog 35 ist da!

Der DAP Dialog – das Magazin des DeutschenApothekenPortals – erscheint sechsmal jährlich und wird kostenfrei an alle öffentlichen Apotheken verschickt. Der DAP Dialog bietet Apothekenteams zahlreiche Informationen zur vertragskonformen Arzneimittelabgabe und Vermeidung von Retaxationen. Auch die Abgabe von OTC-Arzneimitteln und das Thema Beratung im Bereich der Selbstmedikation stehen im Fokus.

Seit heute ist der aktuelle DAP Dialog 35 in den Apotheken verfügbar – das erste Mal im neuen Design mit einer besonders hohen Leserfreundlichkeit!

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • RX-Schwerpunkt: Substitutionsausschlussliste
  • OTC-Schwerpunkt: Verordnungen für Sprechstundenbedarf
  • Rezept & Retax: Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP
  • Aktuelles: Neue STIKO-Empfehlungen - Impfstoffe

Poster der Ausgabe:

  • Kinderwunsch & künstliche Befruchtung
  • Inhalationssysteme & zugehörige Produkte
   
     Ihr Kontakt zu DAP
   

Sie interessieren sich für die DAP-Leistungen und möchten mehr darüber erfahren? Wir informieren Sie gerne. Schreiben Sie uns einfach unter info@dapgruppe.de!

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