Retax: Apotheke soll ärztliche Doppelverordnung begründen
Es ist für die Apotheke nicht möglich, ärztliche Mehrfachverordnungen mit identischem Datum zuverlässig zu erkennen. Noch dazu, wenn es sich um wirkstoffidentische Verordnungen unterschiedlicher Anbieter handelt, die zwar am gleichen Tag ausgestellt wurden, aber mit einem Abstand von einer Woche in der Apotheke vorgelegt werden. Daher gibt es auch keine gesetzliche oder vertragliche Vorschrift für die Apotheke, diesbezüglich zu prüfen.
Und wo es keine Prüfplicht für die Apotheke gibt, gibt es im Grunde auch keine Retaxberechtigung für die Krankenkassen. |