In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Muss der Vertretungsarzt Vorname, Nachname und Berufsbezeichnung angeben?“
Frage:
Uns liegt folgender Fall vor: Rezept aus einer Augenarztpraxis, der Arztstempel ist vollständig (sogar mit Vorname und Telefonnummer), jedoch wurde dieses Rezept von einem Vertretungsarzt unterschrieben, mit „i. V. Unterschrift“.
Wir sind der Meinung, dass nach § 2 AMVV auch im Vertretungsfall Vorname, Nachname und Berufsbezeichnung auf das Rezept müssen, wenn auch per Hand durch den Arzt in Druckbuchstaben. Die Praxis ist anderer Ansicht: „Andere Apotheken verlangen das auch nicht“. Liegen wir mit unserer Annahme richtig?
Antwort:
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Sie liegen mit Ihrer Annahme und auch der Begründung durch § 2 AMVV völlig richtig. Denn Rezepte sind in Verbindung mit dem Vertragsarztstempel grundsätzlich nur …
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