Retax: Fehlende Gebrauchsanweisung auf Rezepturverordnung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, eine Gebrauchsanweisung auf der Verordnung stehen.

Dies galt schon immer, jedoch wurden früher fehlende Gebrauchsanweisungen bei Rezepturverordnungen eher selten oder gar nicht retaxiert.

Der neue § 3 Rahmenvertrag regelt Formfehler, die nicht mehr zu Retaxierungen führen dürfen, erlaubt jedoch …

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