Pfizer Pharma informiert

Enbrel®: Rabattverträge beachten!

Enbrel® (Wirkstoff: Etanercept) ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel (Biologikum), das seit 2000 in Deutschland erhältlich ist.1 Das Original der Fa. Pfizer ist derzeit für ca. 50 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.2, 3

Eindeutige Importverordnung mit Aut-idem-Kreuz

Rezeptbeispiel: Ersatzkasse

Frage: Der Import ist eindeutig und zusätzlich mit einem Aut-idem-Kreuz verordnet. Darf nur der verordnete Import abgegeben werden?

Antwort: Nein. Original und Import gelten als identisch und können trotz Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden, wenn kein zusätzlicher ärztlicher Vermerk vorhanden ist (Ersatzkassen, § 4 Abs. 12 vdek-AVV).4
In diesem Beispiel ist das rabattierte Original (oder ein rabattierter Import, falls vorhanden)
entsprechend § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag vorrangig gegenüber nicht rabattierten Importen abzugeben.3

§ 4 Abs. 12 vdek-Ergänzungsvereinbarung:
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“

Zusatzinformation: Sind keine Rabattverträge zu beachten, so ist der mit der Importverordnung gesetzte Preisanker zu beachten.

Service: Abgabehilfe zu Enbrel®

Weitere Fragen zur Abgabe von Enbrel® werden auf der aktuellen Abgabehilfe zu Enbrel® beantwortet. Darüber hinaus enthält sie ein Arzneimittelprofil mit den wichtigsten Informationen zu Enbrel®.

» Abgabehilfe zu Enbrel®

» Fachinformation Enbrel®

Weitere Informationen zu Enbrel® und Patientenmaterialien sind unter www.pfizermed.de erhältlich.

1 Lauer-Taxe online, Stand: Juni 2016
2 Rabattvertrags-Check, Enbrel® 50 mg, 4 Stück N2, PZN 04492419, DeutschesApothekenPortal, Stand: 1. Juni 2016
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 5 Abs. 1, Stand: Juni 2015
4 vdek-Ergänzungsvereinbarung, dort § 4 Abs. 12, Stand: 01. Januar 2015