Bekannt, aber ungeregelt: Die Retaxunsicherheit bleibt!

„Für alles Bekannte weist der Rahmenvertrag nunmehr Regelungen auf und garantiert Rechtssicherheit“.
Dieser optimistische Satz aus dem Kommentar zum neuen Rahmenvertrag laut Schiedsspruch hat wohl bei vielen Apotheken die Hoffnung geweckt, dass viele unserer Retaxprobleme nach dem 01. Juni 2016 endlich der Vergangenheit angehören.
Die Erfahrung, dass das „Retaxglas“ bei einigen Krankenkassen weiterhin halb, wenn nicht sogar unverändert ganz voll ist, durften seit dem 01. Juni 2016 bereits viele Apotheken machen. Nicht nur, dass die neuen Regelungen nicht wie mitgeteilt auch für noch nicht abgeschlossene Retaxationen für Versorgungen vor dem 01. Juni 2016 angewandt werden, wir mussten auch über Retaxationen berichten, bei denen sich eine Prüfstelle auf die neue Regelung bezog, weil erst diese ihr eine Möglichkeit zur Retaxation einräumte.
Nachvollziehbar also, dass bereits sowohl von Kassen- als auch von Apothekerseite angeblich eine Neufassung des eben erst unterschriebenen Rahmenvertrags gefordert wird.

Da die aktuelle Sachlage nicht zur beabsichtigten Sicherheit in der täglichen Arzneimittelversorgung bei Apotheken, Ärzten und Patienten führt, wird verständlich, dass …

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