Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: ImmunsuppressivaImmunsuppressiva werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Immunsuppressiva, die bei entzündlichen Erkrankungen wie z. B. der rheumatoiden Arthritis eingesetzt werden, können oft problemlos ausgetauscht werden. Dies gilt jedoch nicht für Präparate, die zur Immunsuppression bei einer Organtransplantation eingesetzt werden. Bei diesen handelt es sich meist um Medikamente mit kritischer Dosierung (sog. Critical-Dose-Pharmaka), für die eine Substitution generell als problematisch angesehen werden muss. |