Pentalong® 50 mg ab sofort wieder erstattungspflichtig
Der jahrelange Rechtsstreit um Pentalong® 50 mg ist beigelegt: Das bewährte Langzeitnitrat ist nicht länger fiktiv, sondern regulär zugelassen. Damit kann Pentalong® 50 mg ab sofort wieder vollumfänglich zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden. Für Ihre Kommunikation mit dem Arzt bzw. der Ärztin stellt PUREN Pharma eine Arztinformation, z. B. zur Nutzung als Faxvorlage, zur Verfügung.
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Neues Packungsdesign für Pentalong®
Bedingt durch die Umfirmierung des Unternehmens wird im 4. Quartal 2016 auch Pentalong® 50 mg sukzessive im PUREN Design erscheinen. Die Pharmazentralnummern für Pentalong® bleiben unverändert.
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» Arztinformation zur Nachzulassung von Pentalong® 50 mg