Muss bei einer „herstellerneutralen“ Importverordnung immer das billigste Präparat abgegeben werden?
Die erste Euphorie zur Neuregelung des Rahmenvertrags vom 01. Juni 2016 macht nun leider zunehmend den Realitäten der täglichen Retaxpraxis in unseren Apotheken Platz.
Die vdek-Kassen haben informiert, dass – entgegen der Mitteilung des DAV – für sie die neuen Vereinbarungen nicht für Abgaben vor dem 01. Juni 2016 anzuwenden sind. Von der DAK und auch von einigen BKKen liegen uns bereits einige Retaxationen vor, die zwar nach dem 01. Juni 2016 ausgesprochen wurden, aber weiterhin nach den alten Vertragsvorgaben retaxiert wurden, da die betroffene Abgabe vor dem 01. Juni 2016 erfolgte.
Diese Probleme deuteten sich bereits vor Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags an, denn …
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