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Das BfArM hat Pentalong® 50 mg die Nachzulassung erteilt. Damit ist das bewährte Langzeitnitrat nicht länger fiktiv, sondern regulär zugelassen.
Pentalong® 50 mg kann ab sofort wieder vollumfänglich zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, können Pentalong® 50 mg ab sofort wieder zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Für Ihre Kommunikation mit dem Arzt bzw. der Ärztin stellt PUREN Pharma eine Arztinformation, z. B. zur Nutzung als Faxvorlage, zur Verfügung.
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__Abb.: Die Packung von Pentalong® gibt es ab Oktober 2016
__im PUREN Design. Die Pharmazentralnummern bleiben
__unverändert.
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