In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Muss das Feld „Arbeitsunfall“ bei einer Berufskrankheit angekreuzt sein?“
Frage:
Uns liegt ein Rezept zulasten einer Berufsgenossenschaft vor. Nach Rücksprache mit der Praxis aufgrund der fehlenden Angabe des Unfallbetriebs stellte sich heraus, dass der Patient eine anerkannte Berufskrankheit hat. Unsere Frage ist, welche Angaben unter dieser Voraussetzung auf dem Rezept vermerkt sein müssen. Ist ein Kreuz bei Arbeitsunfall oder Unfall zu setzen und muss der Unfalltag bzw. Unfallbetrieb angegeben sein?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Im aktuellen Arzneiliefervertrag mit den Berufsgenossenschaften wird die Angabe des Unfallbetriebs generell nicht mehr gefordert. Das Feld „Arbeitsunfall“ ist nur anzukreuzen, wenn …
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