Pharmazeutische Bedenken: „Herzwirksame Glykoside“

Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.

Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen.

In  dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann.

Heute: Herzwirksame Glykoside

Herzwirksame Glykoside werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Die Digitalis-Glykoside Digoxin und Digitoxin zeichnen sich durch eine geringe therapeutische Breite aus (10-25 µg/l). Darüber hinaus wird ihre Wirkstärke sowohl durch weitere Medikamente als auch durch schwankende Elektrolytkonzentrationen beeinflusst.