Korrekte Abgabe, aber Bedruckung vertauscht!

Seit dem 01. Juni 2016 gilt die Neufassung des § 3 Rahmenvertrag, auf die sich die Spitzenverbände der Apotheken und der gesetzlichen Krankenkassen per Schiedsspruch nach § 129 (4) SGB V am 23. Mai 2016 geeinigt hatten.

Der § 129 (4) SGB V fordert:
„In dem Rahmenvertrag ist erstmals bis zum 1. Januar 2016 zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt [...]."

Dennoch wurden viele den neuen § 3 betreffenden Probleme nicht im Rahmenvertrag geregelt, sondern …

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