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Substitutionsausschlussliste seit 01. August 2016 in Kraft:
Das muss die Apotheke beachten

Seit Anfang der Woche gilt für acht weitere Wirkstoffe ein Substitutionsverbot gemäß Anlage VII Teil B Arzneimittel-Richtlinie: Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer), Carbamazepin (Retardtabletten), Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit), Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit), Phenobarbital (Tabletten), Phenprocoumon (Tabletten), Primidon (Tabletten), Valproinsäure (Retardtabletten).

Wichtig: Austausch innerhalb bestimmter Gruppen weiterhin erlaubt

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