Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage: „Uptravi – Packungsgröße mit 140 Stück erstattungsfähig?“

Frage:
Uns liegt ein Kassenrezept vor, auf dem „Uptravi 200 µg Filmtabletten 140 St.“ verordnet ist.
Wir sind unsicher, ob diese Packungsgröße erstattungsfähig ist, da sie keine Normgröße hat.
Dürfen wir die verordnete Menge abgeben?
Antwort:
Der Wirkstoff Selexipag wird gemäß Packungsgrößenverordnung den „Arzneimitteln zur Behandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie“ zugeordnet. Innerhalb dieser Arzneimittelgruppe sind für Selexipag eigene Messzahlen definiert:

» Lesen Sie hier weiter
» Viele Fragen von Kollegen mit Lösungen finden Sie in unserem Archiv der Abgabeprobleme