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Zum 1. August 2016 ändern sich die gültigen Normbereiche für die Abgabe von Microlax®. Durch die Zuordnung zur Arzneimittelgruppe „Klistiere mit Sorbitol und Kombinationen“ ist die bisherige N2-Packung mit 12 Miniklistieren nicht mehr erstattungsfähig. Die größte zulasten der GKV abrechenbare Menge ist ab August die neue Microlax® 9er-Packung (N2).
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