In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „MOVICOL trinkfertig erstattungsfähig?“
Frage:
Wir haben in der Lauer-Taxe gesehen, dass es mit MOVICOL trinkfertig offenbar ein neues MOVICOL-Produkt gibt. Der Status ist „Medizinprodukt“ – heißt das, dass es wie die anderen MOVICOL-Medizinprodukte auch zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig ist?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Bei MOVICOL trinkfertig handelt es sich um ein neues Präparat, welches seit dem 15.06.2016 in der Lauer-Taxe gelistet ist:
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