In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Gilt die Angabe von Dosierung und Zeitraum als Ersatz für die Menge?“
Frage:
Zulasten der DAK-Gesundheit ist verordnet (Klinik):
Amoxicillin/Clavulansäure 875/125 mg Tabletten (1-0-1) für 6 Wochen Dürfen wir 84 Stück abgeben?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Fehlt bei einer Verordnung die Angabe der Stückzahl und Normgröße, ist nach AMVV und Rahmenvertrag von der kleinsten im Handel befindlichen Packung auszugehen.
§ 6 Abs. 4 Rahmenvertrag: „Bei Verordnung eines Arzneimittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der verordneten Stückzahl, hat die Apotheke die kleinste im Handel befindliche Packung abzugeben.“ Der Klinikarzt wusste wahrscheinlich nicht, … » Lesen Sie hier weiter |