Duplikat aufgrund eines verlorenen Rezeptes – Retax? Oder doch nicht?

Gemäß § 129 Absatz 4 Satz 2 SGB V galt es in den vergangenen Monaten zu regeln, in welchen Fällen Retaxationen durch Krankenkassen unzulässig sind. Da sich die Vertragsparteien des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V zunächst nicht einigen konnten, entscheidet die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V.

Diese hat sich nach vier Sitzungen am 23. Mai 2016 schließlich auf eine Neuregelung von § 3 des Rahmenvertrages verständigt, die zum 01.06.2016 in Kraft trat.

Der betroffene Abschnitt des Rahmenvertrags regelt die Zahlungs- und Lieferansprüche und zusätzlich seit 01. Juni 2016 auch eben die Fälle, in denen ein Vergütungsanspruch des Apothekers trotz nicht ordnungsgemäß ausgestellter vertragsärztlicher Verordnung dennoch besteht – also die Fälle, in denen Retaxierungen zu unterbleiben haben.

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