In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Müssen Pharmazeutische Bedenken abgezeichnet werden?“
Frage:
Ich habe gerade überrascht zum ersten Mal gelesen, dass die Erläuterungen zur Sonder-PZN (z. B. Pharmazeutische Bedenken) mit Datum und Unterschrift versehen werden müssen. Auch meinen Kollegen ist das neu und glücklicherweise haben wir bisher auch keine Probleme mit Retaxationen deswegen gehabt. Was genau ist die Grundlage dafür?
Antwort:
» Viele Fragen von Kollegen mit Lösungen finden Sie in unserem
Archiv der Abgabeprobleme
Dies ist in § 17 Abs. 5 der Apothekenbetriebsordnung festgelegt:
„Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht … » Lesen Sie hier weiter |