Stückeln nur nach intensiver Recherche!Unter welchen Bedingungen ein Stückeln einer ärztlich verordneten Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels gestattet ist, ist im Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 geregelt. Dieser Paragraph ist den Apotheken mittlerweile sehr bekannt, da … |