Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage: „Müssen BtM des gleichen N-Bereichs substituiert werden?“

Frage:
Uns liegt ein BtM-Rezept für ein Kind zulasten der Barmer GEK vor: Ritalin 10 mg TAB N2 60 St. (ohne Aut-idem-Kreuz). Laut unserem ARZ müssten wir substituieren und die PZN 01348188 (Medikinet) abgeben. Unsere Software (Prisma ApoSoft) zeigt uns diesen Austausch jedoch gar nicht an. Könnten Sie uns bitte bei der Klärung helfen?
Antwort:
Beide Betäubungsmittel, das verordnete und das rabattierte, tragen ein identisches Normkennzeichen (N2).

Nachfolgend die Einteilung beider Arzneimittel gemäß Packungsgrößenverordnung:

» Lesen Sie hier weiter
» Viele Fragen von Kollegen mit Lösungen finden Sie in unserem Archiv der Abgabeprobleme