Gilt der neue § 3 Rahmenvertrag nur für die Apotheken?
Seit 01.06.2016 gilt die Neufassung § 3 Rahmenvertrag, auf den sich die Spitzenverbände der Apotheken und der GKV-Kassen in letzter Minute geeinigt hatten, um einem Schiedsspruch zuvorzukommen. |