APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Pille bei Dysmenorrhö?

Wir haben folgendes Problem: Auf einem GKV-Rezept zulasten der AOK Hessen (IK 105313145) wurde für eine erwachsene Patientin Ryeqo (PZN 17367911) verordnet.
Des Weiteren wurde der Vermerk „bei Hypermenorrhoe, Dysmenorrhoe“ durch den Arzt auf dem Rezept angegeben. Es handelt sich also um einen Off-Label-Use, der für die Apotheke erkennbar ist. Besteht hier bei Rezept­belieferung eine Retax­gefahr?

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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com