AKTUELLE PRESSE­MITTEILUNG

Grippe­impfungen in Apotheken: Vergütung für Saison 2026/2027 gesichert

Die finanzielle Grund­lage für die Durch­führung der Grippe­schutz­impfungen in Apotheken ist gesichert: Zum 1. September 2026 steigt die Vergütung für die Haupt­leistung – bestehend aus Durch­führung und Doku­mentation der Schutz­impfung – um 3,0 % auf 11,00 Euro.

Die Anpassung orientiert sich an der Ent­wicklung der Ver­gütung für Grippe­impfungen bei den Kassen­ärztlichen Vereini­gungen und berück­sichtigt die Kosten­ent­wicklung in den Apotheken. Grundlage ist die im Oktober 2025 zwischen dem Deutschen Apotheker­verband (DAV) und dem GKV-Spitzen­verband geschlossene Vergütungs­verein­barung nach § 132e Abs. 1a SGB V. Diese sieht eine fest­ge­legte Syste­matik mit definierten Kriterien für die jährliche An­passung der Ver­gütung vor.

Quelle: Pressemitteilung der ABDA vom 05.08.2026