APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei Arzneimitteln ein wirtschaftliches Zusammenfassen kleinerer Packungen erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „3 x Simponi 50 mg N1 PZN 06926649“ erhalten. Alle Packungen wurden in einer Zeile verordnet. Dürfen wir statt 3 x N1 auch 1 x die N3 abgeben? Das wäre von der Zuzahlung her für den Versicherten günstiger und für die Krankenkasse ebenso.

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