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Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen PTA die Apothekenleitung, vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2031, vertreten. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was bei der PTA-Vertretung sonst zu beachten ist, erfahren Sie im neuen FAQ „PTA-Vertretung nach § 29 Apothekengesetz“.
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