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Kürzlich erhielten wir eine Retaxation, da wir zu Beginn eines Monats ein Medikament abgegeben haben, das zum Zeitpunkt des Einlösens des Rezeptes keinen Rabattvertrag hatte. Nach unserer Rückfrage wurde uns erklärt, dass für den Rabattvertrag der Tag des Einlösens maßgeblich sei, der Preis jedoch nach dem Tag der Abgabe berechnet werde.
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