Rahmenvertrag § 3 – kein Freibrief für Formfehler
Im GKV-VSG (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) wurde den Spitzenverbänden der GKV-Kassen und der Apotheker aufgetragen, eine Neufassung des Arzneimittel-Rahmenvertrags zu vereinbaren, die die Apotheken bei SGB-V-konformer Versorgung vor Formfehler-Retaxationen schützt.
Da eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien innerhalb der gesetzlich gesetzten Frist bis zum 01.01.2016 nicht erzielt werden konnte, musste die Schiedsstelle angerufen werden. Aber selbst im Schiedsverfahren konnten sich die Vertragsparteien erst in letzter Minute auf eine einvernehmliche Neufassung des Rahmenvertrags einigen, um einem Schiedsspruch abzuwenden.
Da unbegründete Verstöße gegen die vorrangige Abgabe von Rabattarzneimitteln und …
» Lesen Sie hier weiter!