Am 12. August 2026 tritt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft.
In Deutschland wird sie durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt, das am 17. Juli 2026 verkündet wurde. Gleichzeitig tritt das bisherige Verpackungsgesetz außer Kraft.