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Seit dem 1. April 2026 sind Apotheken laut dem neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verpflichtet, verordnete Biologika, die nicht der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags entsprechen, durch rabattierte bzw. preisgünstigere Arzneimittel zu ersetzen. Stehen in der Apotheke mehrere rabattierte und austauschbare Biologika zur Verfügung, stellt sich im Versorgungsalltag die Frage, welches Präparat letztlich abgegeben werden sollte. Welche Kriterien geben dabei den Ausschlag? Mit dieser anonymen Umfrage möchten wir herausfinden, welches Kriterium in der Praxis den größten Einfluss auf die Auswahl eines rabattierten Biologikums hat.
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