Mit der Verkündung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 29. Juli 2026 und seinem Inkrafttreten am 30. Juli 2026 hat sich die Rechtslage für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundlegend geändert.
Bild: KI-generiert