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Fehler im GKV-Beitrags­satz­stabili­sierungs­gesetz

Wie auf­merksame Kolleginnen und Kollegen fest­ge­stellt haben, gibt es einen Fehler im in der ver­gangenen Woche in Kraft getretenen GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz.

Folgt man dem Wort­laut des Gesetzes soll die Zuzahlungs­ober­grenze für zum Ver­brauch bestimmte Hilfs­mittel mit Wirkung zum 30.07.2026 auf 15 € erhöht werden. Dabei handelt es sich jedoch um ein redaktionelles Ver­sehen des Bundes­ministeriums für Gesund­heit (BMG), das nicht der gesetz­geberischen Intention ent­spricht. Das BMG hat bestätigt, dass diese Änderung ent­gegen der aktuellen Gesetzes­fassung analog den übrigen Zu­zahlungs­erhöhungen erst zum 01.01.2027 wirk­sam werden soll.

Bild: KI-generiert

Die bisherigen Zuzahlungs­regeln bleiben dem­nach auch für diese Hilfs­mittel­gruppe bis zum 31.12.2026 unver­ändert bestehen.