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Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes soll die Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel mit Wirkung zum 30.07.2026 auf 15 € erhöht werden. Dabei handelt es sich jedoch um ein redaktionelles Versehen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das nicht der gesetzgeberischen Intention entspricht. Das BMG hat bestätigt, dass diese Änderung entgegen der aktuellen Gesetzesfassung analog den übrigen Zuzahlungserhöhungen erst zum 01.01.2027 wirksam werden soll.
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