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GKV-BStabG veröffentlicht: Erste Änderungen gelten bereits ab heute

Das GKV-Beitrags­satz­stabili­sierungs­gesetz (GKV-BStabG) ist am gestrigen 29. Juli im Bundes­gesetz­blatt ver­öffentlicht worden. Damit treten erste Regelungen bereits ab heute in Kraft. Besonders relevant für Apotheken: Cannabis­blüten sind nicht mehr zu­lasten der gesetz­lichen Kranken­kassen erstat­tungs­fähig. Weitere Änderungen, etwa bei Homöo­pathie, Zu­zahlungen und der Teil­krank­schreibung, folgen zum Jahres­wechsel 2027 oder 2028.

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