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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist am gestrigen 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten erste Regelungen bereits ab heute in Kraft. Besonders relevant für Apotheken: Cannabisblüten sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Weitere Änderungen, etwa bei Homöopathie, Zuzahlungen und der Teilkrankschreibung, folgen zum Jahreswechsel 2027 oder 2028.
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