Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage: „Darf der Apotheker das „A“ auf dem BtM-Rezept ergänzen?“

Frage:
Bei der Abgabe von Palexia 200 mg 100 Stück ist die Höchstabgabemenge überschritten. Auf der Verordnung fehlt aber das „A“. Ist es uns erlaubt, nach telefonischer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, dieses zu ergänzen?
Antwort:
Bemerkt der Arzt eine falsche bzw. fehlende Angabe auf dem BtM-Rezept selbst, kann er sie gemäß § 9 Abs. 2 BtMVV auf allen drei Teilen des BtM-Rezepts berichtigen oder ergänzen. Hierzu zeichnet er die Korrektur oder Ergänzung mit Datum und Unterschrift ab.

Auch der Apotheker darf fehlende oder offensichtlich falsche Angaben auf dem BtM-Rezept gemäß § 12 BtMVV ergänzen und korrigieren. Hierfür ist allerdings immer …

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