REZEPTFRAGE DES TAGES

REZEPTFRAGE DES TAGES

Was gilt für die Abgabe von Biologika-Importen?

Seit dem 1. April 2026 sind Apotheken verpflichtet, verordnete Biologika in Fertig­arznei­mitteln zur Abgabe an Versicherte durch preis­günstigere bzw. rabattierte aus­tausch­bare Arznei­mittel zu ersetzen.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutge­­schrieben.

» Tipp: Die richtige Antwort finden Sie in unserem FAQ „Biologika-Austausch gemäß § 40c Arznei­mittel-Richt­linie“.

Zur Rezeptfrage des Tages

Bildquelle: DAP Networks GmbH