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Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine ärztliche Verordnung mit ihren Arzneimitteln versorgen, wenn dies im Akutfall erforderlich ist und keinen Aufschub erlaubt.
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