DAP ARBEITSHILFE

Rx-Arznei­mittel­abgabe ohne Rezept nach § 48a AMG (Anschluss­ver­sorgung)

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauer­haft ein bestimmtes Arznei­mittel ein­nehmen müssen, unter bestimmten Voraus­setzungen ohne eine ärzt­liche Ver­ordnung mit ihren Arznei­mitteln ver­sorgen, wenn dies im Akut­fall erforderlich ist und keinen Auf­schub erlaubt.

Auf der folgenden Arbeits­hilfe wird das richtige Vor­gehen schritt­weise erklärt.

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