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Biologika-Austausch in der Apotheke ab April 2026

Enbrel®: Abgabe und Aus­tausch in der Apotheke

Mit Inkraft­treten der Neu­regelung nach § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie zum 1. April 2026 ist die Substi­tution von Bio­logika in der Apo­theke möglich. Ein Austausch zwischen Referenz­bio­logikum und Bio­similar sowie zwischen Bio­similars, die auf das­selbe Referenz­produkt Bezug nehmen, ist unter Beachtung der gesetz­lichen Vor­gaben möglich oder sogar ver­pflichtend. Rabattierte Arznei­mittel sind dabei bevor­zugt abzu­geben.

Die Abgabehilfe erläutert das Vorgehen am Bei­spiel von Enbrel®.

© PFIZER PHARMA GmbH

Zur Abgabehilfe

» Pflichttext (PDF)