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Mit Inkrafttreten der Neuregelung nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie zum 1. April 2026 ist die Substitution von Biologika in der Apotheke möglich. Ein Austausch zwischen Referenzbiologikum und Biosimilar sowie zwischen Biosimilars, die auf dasselbe Referenzprodukt Bezug nehmen, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich oder sogar verpflichtend. Rabattierte Arzneimittel sind dabei bevorzugt abzugeben.
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