Bei Abgabe abseits von Rabattverträgen Preisanker beachten
Werden bei der Rezeptbelieferung keine Rabattverträge umgesetzt, gilt unter anderem ein Prinzip: Das abgegebene Mittel darf nicht teurer sein als das verordnete. Dies kann eine Retaxfalle darstellen, wie im folgenden Fall vorgestellt wird.