In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Muss eine Mengenänderung vom Arzt abgezeichnet werden?“
Frage:
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem ursprünglich „Inspra 25 mg 20 Stück“ gestanden hat. Der Arzt hat aber handschriftlich die 20 Stück auf 100 Stück geändert und einen Praxisstempel aufgebracht. Jetzt hat die Krankenkasse beanstandet, dass die Unterschrift fehlte. Reicht bei Rezeptänderungen seitens des Arztes der Arztstempel nicht aus?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Änderungen und Ergänzungen einer Verordnung müssen vom Arzt mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden. Dies ist unter anderem in der Arzneimittel-Richtlinie verankert. Die Arzneimittel-Richtlinie richtet sich allerdings …
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