Weitere Retaxierung aufgrund ungleich deklarierter Darreichungsformen
Zeitgleich zum Newsletter vom vergangenen Dienstag, schickte uns eine weitere Apotheke, mit der wir aufgrund einer vergleichbaren Retaxierung in Kontakt waren, diese Ablehnung der Barmer:
„-3.454,87 € Einspruch abgelehnt“
Nun aber zu den Anfängen:
Verordnet wurde am 15.10.2015 zulasten der Barmer:
„Remicade 100 mg Emra 4 Durchstechflaschen N1“
Ein Rabattartikel wurde der betroffenen Apotheke bei einer Aut-idem-Suche von Ihrer Software nicht angezeigt, sodass die Apotheke, genau wie verordnet, das Importprodukt der Firma Emra mit der gelisteten Darreichungsform TAM (Trockenampullen) abgab.
Eine Retaxierung erfolgte am 10.05.2016 in Höhe des Gesambetrags von 3.454,87 € netto (nach Abzug der Zuzahlung und der Rabatte gemäß § 130, § 130 a) mit der Begründung einer Nichtabgabe des Rabattartikels:
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