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Nicht verfügbare Arzneimittel bestimmen weiterhin das Tagesgeschäft in Apotheken. Bei vielen Rezepten muss, ausgehend vom verordneten Mittel, nach einem verfügbaren, abgabefähigen Arzneimittel recherchiert werden. Mittlerweile wurden zwar in § 129 Abs. 2a Erleichterungen für Apotheken vereinbart, jedoch lässt sich auch damit nicht immer eine Alternative finden. Hält sich die Apotheke nicht an die rechtlichen Vorgaben, ist mit einer Retaxation zu rechnen – wie auch im folgenden Fall.
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