APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlass­rezept vor?

Uns liegt ein Entlass­rezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der Techniker Kranken­kasse vor. In allen Gesetzes­texten wird immer auf die Packungs­größen­ver­ordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arznei­mittel keine kleinere Packung.

Können wir die N2-Packung nun abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com