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Für Tuyory besteht eine breite Rabattvertragsabdeckung (74,1 Millionen Versicherte), was zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise beiträgt:4 Gemäß § 40a der Arzneimittel-Richtlinie soll bei der Verordnung von Biologika wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Arzneimittel ausgewählt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Rabattvertrags die Wirtschaftlichkeit sichergestellt ist und kein weiterer Preisvergleich erforderlich ist.5 Zudem kann die Verordnung von Tuyory zur Erfüllung bestimmter Biosimilar-Mindestquoten beitragen, die in vielen KV-Regionen vereinbart wurden.
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